Lenkzeiten und Ruhezeiten für Kraftfahrer
Die Lenkzeiten und Ruhezeiten für LKW Fahrer in Deutschland haben sich seit dem 11. April 2007 geändert. Es sind geregelt die Tageslenkzeit, die Fahrtunterbrechungen, die Wochenlenkzeit, die Ruhezeit und die wöchentliche Ruhezeit. Dieser Artikel gibt ausführlich, informativ und leicht verständlich den Überblick, welche Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer bzw. Trucker gelten.
Die Tageslenkzeit
Die Tageslenkzeit pro Tag darf 9 Stunden nicht überschreiten. Zweimal in der Kalenderwoche darf die Tageslenkzeit jedoch auf 10 Stunden ausgedehnt werden. Zur Lenkzeit gehören all die Zeiten, die der Kraftfahrer oder Busfahrer am Lenkrad zubringt. Also auch das Stehen im Stau gehört natürlich zu den Lenkzeiten. Auch das Warten vor Bahnübergängen, an Ampeln oder an Grenzübergängen gehört zur Lenkzeit dazu. Fahrpausen, auch von weniger als 15 Minuten, zählen nicht zur Lenkzeit, wenn der Fahrer die Fahrerkabine verlassen kann.
Die Wochenlenkzeit
Die Lenkzeit pro Woche darf höchstens 56 Stunde betragen. Während zwei aufeinander folgender Wochen darf die Lenkzeit höchstens 90 Stunden betragen. D.h. hat der Trucker oder der Busfahrer in der ersten Woche bereits 56 Stunden hinterm Lenkrad verbracht, darf er in der zweiten Woche nur noch 34 Stunde am Steuer sitzen. Die Woche wird definiert als Kalenderwoche, d.h. die Woche beginnt am Montag um 00.00 h und endet am Sonntag um 24:00h.
Allerdings stößt diese neue Verordnung auf viele Kritiker. Sie wird von einigen LKW Fahrern als Mogelpackung angesehen und nicht unbedingt als optimale Lösung angesehen.